Veranstaltungsbedinungen / AGB
§ 1 Anmeldung, Bezahlung und Preise
Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen, Trainings, Coachings kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung gilt ab Eingang vorbehaltlich des Widerrufsrechts als verbindlich. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung mit entsprechender Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung. Die Höhe der zu leistenden Zahlung ist
aus der Rechnung zu entnehmen. Mit Erhalt der Rechnung wird der jeweilige Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen zur
Zahlung fällig. Im Falle einer Stornierung oder eines Rücktritts stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Auf-wendungen und gewöhnlich anderweitiger Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu. Alle Preise auf unserer Seite sind freibleibend, unverbindlich und verstehen sich in EURO inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2 Stornierung und Rücktritt
Bei Stornierungen ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%, bis zu dem 14. Tag 75%, ab dem 13. Tag vor Veranstaltungs-beginn und am Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Rechnungsbetrages. Die absagende Teil-nehmerin, der absagende Teilnehmer (im folgenden TN genannt) hat das Recht, den durch Rücktritt frei gewordenen Platz, nach Rücksprache mit dem Veranstalter, anderweitig zu besetzen.
§ 3 Teilnahme
Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind nur Personen berechtigt, die zuvor angemeldet wurden und die Teilnahmegebühr in voller Höhe entrichtet haben. Sofern sie mit einem fremden Fahrzeug an der Veranstaltung teilnehmen möchten, eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters nachweisen können und im Besitz für das jeweilige Fahrzeug gültigen Fahrer-laubnis sind. Vor jeder Veranstaltung ist eine Haftungsausschlusserklärung zu unterzeichnen und vor Beginn der Veranstaltung abzugeben.
§ 4 Verhalten während der Veranstaltung
Jeder TN ist für seine Fahrweise und Streckenwahl, sowie für alle seine Handlungen während der Veranstaltung selbst verantwortlich, auch dann, wenn er die Anweisungen des Trainers, Co-Trainers oder Instruktors befolgt. Vorschläge des Veran-stalters erfolgen nach allgemeinen Merkmalen und bilden insoweit die Grundlage für die individuelle Entscheidung des TN. Ihm sind die Risiken, die mit einem Motorradtraining verbunden sind bekannt. Dem Veranstalter (bzw. Trainer, Co-Trainer oder Instruktor) sind Unfälle unverzüglich zu melden.
§ 5 Ausschluss
Der Veranstalter und dessen Trainer sind berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollte sein Fahrzeug grobe technische Mängel aufweisen und somit eine Gefahr für ihn und andere TN darstellen. Die Trainer sind berechtigt, die Fahrtauglichkeit der TN zu überprüfen und die betreffende Person, bei Fahruntauglichkeit auszuschließen.
Bei allen Veranstaltungen gilt absolutes Alkoholverbot!
§ 6 Fahrerlaubnis
Der TN versichert mit seiner Unterschrift, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sich sein Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet und ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist. Stichprobenartige Kontrollen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Wir empfehlen den Abschluß einer Tages-Vollkaskoversicherung.
§ 7 Bildnisrecht
Während der Veranstaltung werden von den TN Fotos, Ton-, und Bildaufnahmen angefertigt. Diese dienen neben der Analyse während des Trainings der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters. Es besteht ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO sowie § 22 und § 23 Kunsturhebergesetz (KUG). Mit der Anmeldung und Teilnahme stimmt der TN der Verarbeitung und Verwendung ausdrücklich zu. Ein Widerrufsrecht besteht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO in besonderen Situationen.
§ 8 Veranstaltung im öffentlichen Bereich
Beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr ist der TN verpflichtet, die Bestimmungen der StVO einzuhalten. Die Fahrzeuge dürfen nur nach Anweisung des Trainers in Betrieb genommen werden. Den Anweisungen des Trainers, Co-Trainers oder Instruktors bzw. der vom Veranstalter beauftragten Personen und Mitarbeitern ist in jedem Falle unbedingt Folge zu leisten. Leistet ein TN wiederholt den Anweisungen des Trainers nicht Folge, so ist der Trainer berechtigt, gemäß den Voraussetzungen nach vorstehender Ziffer 5 zu kündigen und ggf. Schadensersatz zu verlangen. Für das Tragen ausreichender, entsprechender Motorrad-Schutzkleidung ist der TN bei jeder Art von Veranstaltungen bzw. Trainings selbst verantwortlich. Der TN erklärt, dass er den Anforderungen die durch die Veranstaltung/das Training an ihn gestellt werden, gesundheitlich und mental gewachsen ist. Kann ein TN an einer Veranstaltung oder Training krankheits- oder verletzungsbedingt nicht bis zum Ende teilnehmen, wird der Veranstalter von der Verpflichtung zur Gewährung der weiteren Teilnahme freigestellt. Dem Veranstalter steht es frei, die ersparten Aufwendungen an den TN zu erstatten. Wir empfehlen den Abschluß einer Rücktritt- bzw. Abbruchversicherung.
§ 9 Leistungen/Preise
Die Leistungen für die entsprechenden Veranstaltungen sind dem jeweils gültigen Programm zu entnehmen. Nicht ange-gebene Leistungen sind nicht enthalten. Mündlich bei Vertragsabschluss getroffende Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig. Zusatzbestimmungen für Sicherheits- und Fahrertrainings sowie mehrtägige Veranstaltungen: Sofern nicht anders ausgewiesen, übernimmt der TN Verpflegungs- und Übernachtungskosten selbst.
§ 10 Veranstaltungsabsage/Veranstaltungsänderung oder Abbruch
Für alle Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Diese ist aus dem aktuellen Programm ersichtlich und für jede Veran-staltung unterschiedlich. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, steht es dem Veranstalter frei, die Veranstalt-ung abzusagen bzw. nach Abstimmung mit den TN abzuändern. Der Veranstalter ist ebenfalls berechtigt, eine Veranstaltung jederzeit aus Gründen der Sicherheit und/oder höheren Gewalt, wie z.B. schlechtes Wetter, unsichere oder gefährliche Platz-bedingungen, Krankheit des Trainers oder des Instruktors, etc. zu ändern, zu unterbrechen oder abzusagen. In diesem Fall ist eine teilweise oder volle Rückerstattung des Rechnungsbetrages mittels Gutschrift auf Kulanz möglich, ein Anspruch hierauf besteht aber nicht. Sollte eine Veranstaltung am Vortag abgesagt werden, wird den TN das von ihnen bezahlte Entgelt zurück-erstattet oder eine Teilnahme auf eine kommende Veranstaltung umgebucht.
§ 11 Haftung
Die Teilnahme an allen unseren Motorrad-Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr! Für Unfälle außerhalb des Trainings- bzw. Übungsgeländes sowie Unfälle von und zur Veranstaltung ist eine Haftung generell ausgeschlossen. Der TN trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle die von ihm genutzen Fahrzeuge verursachten Schäden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden vor, während und nach der Veranstaltung. Insbesondere nicht für Schäden an Fahr-zeugen und/oder gesundheitlichen Schäden, die durch Unfall, Verlust, Einfluß Dritter und/oder elementare Einflüsse entstanden sind. Der TN ist in Kenntniss dessen, dass er Schadenersatzansprüche nicht geltend machen kann, wenn der Unfall auf nachweisbaren Verstoß gegen die Anordnungen der Trainer beruht, z.B. auf Einhaltung der Geschwindigkeiten, Sicherheitsabständen, Regeln der Platz- oder Streckenordnung usw. Der TN verzichtet darauf, für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegenüber dem Veranstalter, sowie deren beauftragten Personen und Mitarbeitern geltend zu machen. Der Veranstalter ist in keiner Weise für die persönliche Sicherheit der TN und deren Eigentum und mitgebrachten Gegenständen verantwortlich.
§ 12 Gutscheine
Preiserhöhungen nach Ablauf des im Gutschein garantierten Festpreisdatums gehen zu Lasten des Gutscheininhabers, Preisherabsetzungen gehen zu Lasten des Veranstalters. Gutscheine sind bis zu drei Jahren gültig, dabei ist das Ausstellungs-datum maßgebend.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist 89073 Ulm/Donau. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter gegenüber allen Beteiligten wirksam. Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt der TN sein Einverständnis mit diesen Veranstaltungs-bedingungen und versichert deren Einhaltung.
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